Pflegehilfsmittel
Unter dem Begriff Pflegehilfsmittel versteht man Produkte, die die häusliche Pflege einfacher und effizienter machen. Liegt eine Pflegestufe vor, hat der Pflegebedürftige bzw. der pflegende Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung durch die Pflegekasse. Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel (Verbrauchs-Hilfsmittel) werden mit max. 40,00 € pro Monat erstattet.
Beispiele für erstattungsfähige Pflegehilfsmittel:
- Mundschutz (auch FFP2-Masken)
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Schutzschürzen
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Einmalhandschuhe und Fingerlinge
Wann haben Sie Anspruch?
Um von dem monatlichen Zuschuss zu profitieren, genügt es, einen Antrag auf die gewünschten Hilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse zu stellen. Anspruch hat jeder Pflegebedürftige, der zu Hause versorgt wird und in einer Pflegestufe ist.
Wir helfen Ihnen!
Fragen Sie bei Ihrem nächsten Besuch in der Weser-Apotheke nach dem Antrag auf Zuschuss der Pflegekasse - wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen. Auch wenn Sie pflegender Angehöriger sind, unterstützen wir Sie mit dem Formular und reichen es bei Ihrer Kasse ein. Die Bewilligung für den Zuschuss hängt von der Pflegekasse ab. Wenn diese Ihrem Antrag zustimmt, können Sie die Hilfsmittel direkt bei uns in der Apotheke abholen. Außerdem übernehmen wir für Sie die Dokumentation und Abrechnung mit der Pflegekasse.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Pflegehilfsmittel, stehen wir Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.